Vor dem Haus oder schon im Garten?
Auf dem Grundstück der historischen Villa Freienstein in Glarus steht eine bisher im Kanton einzigartige Wohnanlage: Bei der Gestaltung der Neubauten rückte Architekt Reto Fuchs die Gemeinschaft in den Mittelpunkt und setzte die seit 1861 baugesetzlich verankerte Vorgartenzone um. Das Ergebnis sind vier von qualitätsvollen Grünräumen umgebene Reihenhäuser, die sich gut in die Stadtstruktur einfügen.
Beitrag vom 28. März 2024
Text: Theresa Mörtl
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Wie sich grüne Wohnkonzepte mit Städteplanung vereinen lassen, spiegelt beispielhaft das historische Stadtbild entlang der sogenannten «Wohnstrassen» von Glarus wider. Nachdem 1861 ein Grossbrand zwei Drittel der Altstadt zerstört hatte, wurde der Kantonshauptort nach dem Entwurf der beiden Stadtplaner Bernhard Simon (1816–1900) und Johann Caspar Wolff (1818–1891) neu aufgebaut. Diese definierten zwei neue Typen von Strassen für den Bereich entlang der Nord-Süd-Achse, die den Ort durchzieht: eine Hauptstrasse für den Durchfahrtsverkehr und zwei laterale Wohnstrassen, die Sand- und die Burgstrasse. Letztere wurden im Rahmen der Neugestaltung mit langgezogenen privaten Vorgärten gesäumt, sodass das Motiv kleiner Grünzonen vor den Hauseingängen bereits Ende des 19. Jahrhunderts in die Glarner Städteplanung Einzug hielt. Deren Bedeutung für das Stadtgefüge wurde früh erkannt und im Baugesetz festgehalten: Waren die Gebäudehöhen nicht explizit definiert, wurden hingegen bereits Paragrafen für die Ausformulierung der Gärten, Zäune und Mauern entlang der Wohnstrassen im Regelwerk festgehalten. Auf diese Gesetze sind nun die freiräumlichen Qualitäten der dort angesiedelten Zeilenhäuser zurückzuführen – strassenseitige Vorgärten mit Zugang zum ruhigen, rückwärtigen Innenhof. Eine Gestaltung, die auch bei einem ganz besonderen Grundstück der Stadt Glarus an der neu gestalteten Südseite wiederzufinden ist: jenem der Villa Freienstein.
Aus der Reihe tanzen
Das historische Anwesen fällt aus dem strengen städtebaulichen Strassenraster: Der Herrschaftsbau gehört zu den wenigen, die den besagten Brand überstanden haben. Das geschichtsträchtige Bauwerk steht auf einer 3500 Quadratmeter grossen Parzelle, die schräg im orthogonalen Stadtgefüge liegt. Zugleich macht das Grundstück am nordwestlichen Rand des Wiederaufbaugebiets von 1861 durch seine Nutzung auf sich aufmerksam: Nachdem ein Investorenprojekt, das eine Blockrandbebauung mit maximaler Ausnutzung vorsah, bei der Denkmalpflege auf Ablehnung stiess, konnte der Glarner Architekt Reto Fuchs mit seiner Idee einer unüblichen, jedoch angemessenen Bebauungsstruktur überzeugen. Mit dem Konzept einer gemeinschaftlich genutzten Parkanlage sowie der Platzierung von vier neuen Reiheneinfamilienhäusern an der Landstrasse schaffte er es, den grosszügigen Grünraum des Parks Freienstein zu bewahren, das städtebauliche Potenzial der Parzelle nutzen und den Vorstellungen der damaligen Stadtplaner Johann Caspar Wolff und Bernhard Simon gerecht werden. Mit der Ausformulierung von Vorgärten an der südseitigen Grundstücksgrenze der Villa Freienstein knüpfte er feinfühlig an die umliegende Stadtstruktur an und führte gleichzeitig ein altbekanntes, verbindendes Element zwischen Haus und Stadt wieder ein.
Genauso wie diese kleinen Garteneinheiten als Bindeglied und Übergang zwischen Strassenraum und Haus funktionieren, fokussieren die neuen Reihenhäuser auf das gemeinschaftliche Nebeneinander statt auf die Trennung der Wohneinheiten. Die vier Einfamilienhäuser teilen sich die Nutzung des gemeinschaftlichen Parks der Villa, der direkt an die jeweiligen Terrassen der einzelnen Wohneinheiten angrenzt. Stadtseitig werden die Häuser hingegen über die privaten, gepflasterten und teils begrünten Vorplätze erschlossen, die an kleine italienische Piazze erinnern. Die klar ausformulierten Hauszugänge gestalten den Übergang vom öffentlichen zum privaten Raum und vermitteln den typischen Reihenhauscharakter.
Alte Muster, neue Denkweisen
Wenn auch diese Vorgärten im Sinne der Stadtraumgestaltung von 1861 als private Flächen ausgebildet wurden, mussten sich individuelle (Gestaltungs)Wünsche dem städtebaulichen Gesamtbild bisher unterordnen – eine Regulierung, die in der heutigen Zeit auf wenig Akzeptanz stösst. Der Garten wird als Privateigentum verstanden und entsprechend gestaltet und abgegrenzt. Dies zeigt sich vor allem bei jüngeren Reihenhaussiedlungen der letzten 50 Jahren, deren Gärten deutlich vom Stadtraum abgetrennt sind. Der Fokus liegt auf der Anbindung zum Wohnhaus – eine Entwicklung, die letztlich im Verlust der städtebaulichen Relevanz der Vorgärten resultiert. Dieses «Einigeln» und Separieren ist im Park Freienstein jedoch kein Thema: Parkseitig organisiert ein Reglement die Nutzung der Flächen und deren individuelle Gestaltung. Es unterbindet das Aufstellen von Zäunen oder Sichtschutzelementen, sodass die Nachbarschaft in den Fokus rückt und zugleich das homogene Erscheinungsbild der historischen Grünfläche gewahrt wird. Ebenso regeln die Parkstatuten die Bepflanzungen: Bäume und Sträucher sind grundsätzlich zu erhalten beziehungsweise bei Krankheit oder Ähnlichem im Rahmen des Parkkonzeptes zu ersetzen.
Auch für die erwähnten Vorgartenbereiche der Stadt Glarus, die nach der kommunalen Bauordnung geschützt sind, konnte der Freiraum bisher gesichert und der Bau von Parkplätzen verhindert werden. Zudem hat die Gestaltungskommission der Gemeinde Glarus ein Merkblatt bezüglich Einfriedungen erstellt, um derartige Vorgaben konsequenter umsetzen zu können. Als Vorbild für ein solches Miteinander auch im grösseren urbanen Kontext kann das Pilotprojekt des Parks Freienstein mit seinem beim Namen genommenen freien, nachbarschaftlichen Miteinander dienen.
Bildnachweis
Ladina Bischof